Auszug aus der Taxitarifordnung des Landkreises Gotha
§ 5 Beförderungsentgelte im Pflichtfahrgebiet
(1.) Das Beförderungsentgelt setzt sich im Pflichtfahrgebiet aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die Wegstrecke bzw. die Wartezeit und dem Zuschlag zusammen.
Tarifstufe | Charakter des Tarifs und der Fahrt dieser Stufe | Entgelt |
(2.) Grundpreis | 4,50€ | |
(3.) Kilometerentgelt 1. Beförderungen innerhalb der Betriebssitzgemeinde (einschließlich Ortsteile) | Anfahrten Besetztfahrten 1. bis 3. km Besetztfahrten ab 4. km | frei 3,10 €/km 2,70 €/km |
(3.) Kilometerentgelt 2. Beförderungen über die Grenzen der Betriebssitzgemeinde hinaus | Anfahrten innerhalb der Betriebssitzgemeinde (einschl. Ortsteile) | frei
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Anfahrten zur Bereitstellung außerhalb der Betriebssitzgemeinde 1. bis 3. km | 3,10 €/km | |
Anfahrten zur Bereitstellung außerhalb der | 2,70 €/km | |
Besetztfahrten 1. bis 3. km Besetztfahrten ab 4. km | 3,10 €/km 2,70 €/km | |
(4.) An Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr | Nach Ziffer 3 wird ein Zuschlag erhoben | 0,20 €/km |
(5.) Zuschläge Großraumtaxi | Das Großraumtaxi ist ein PKW mit mehr als 5 Sitzplätzen. Der hier genannte Zuschlag darf nur angewendet werden, wenn mit dem Fahrzeug mehr als 4 Personen befördert werden oder wenn der Besteller ausdrücklich ein Großraumtaxi angefordert hat. | 10,00 €/Beförderung |
(6.) Wartezeiten einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten | 40,00 €/Std. | |
(7.) Frei befördert werden |
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(8.) Kann eine Beförderung nach Auftragserteilung durch den Fahrgast und erfolgter Bereitstellung des Fahrzeuges aus Gründen, die der Fahrgast zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, so ist der durch das Taxameter angezeigte Betrag für die Anfahrt zu erheben. |