Auszug aus der Taxitarifordnung des Landkreises Gotha

§ 5 Beförderungsentgelte im Pflichtfahrgebiet
(1.) Das Beförderungsentgelt setzt sich im Pflichtfahrgebiet aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die Wegstrecke bzw. die Wartezeit und dem Zuschlag zusammen.

 

TarifstufeCharakter des Tarifs und der Fahrt dieser StufeEntgelt
(2.) Grundpreis 

4,50€

(3.) Kilometerentgelt

1. Beförderungen innerhalb der Betriebssitzgemeinde (einschließlich Ortsteile)

Anfahrten

Besetztfahrten 1. bis 3. km

Besetztfahrten ab 4. km

frei

3,10 €/km

2,70 €/km

(3.) Kilometerentgelt

2. Beförderungen über die Grenzen der Betriebssitzgemeinde hinaus

Anfahrten innerhalb der Betriebssitzgemeinde (einschl. Ortsteile)

frei

 

 Anfahrten zur Bereitstellung außerhalb der
Betriebssitzgemeinde 1. bis 3. km
3,10 €/km
 

Anfahrten zur Bereitstellung außerhalb der
Betriebssitzgemeinde ab 4 km

2,70 €/km

 

Besetztfahrten 1. bis 3. km

Besetztfahrten  ab 4. km

3,10 €/km

2,70 €/km

(4.) An Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 22:00 Uhr bis
06:00 Uhr
Nach Ziffer 3 wird ein Zuschlag erhoben0,20 €/km
(5.) Zuschläge GroßraumtaxiDas Großraumtaxi ist ein PKW mit mehr als 5 Sitzplätzen. Der hier genannte Zuschlag darf nur angewendet werden, wenn mit dem Fahrzeug mehr als 4 Personen befördert werden oder wenn der Besteller ausdrücklich
ein Großraumtaxi angefordert hat.
10,00 €/Beförderung
(6.) Wartezeiten einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten 40,00 €/Std.
(7.) Frei befördert werden
  • Blindenführhunde
  • Rollstühle
  • übliches Reisegepäck (Koffer, Taschen und sonstige für die
  • Beförderung von Reisebedarf geeignete Gegenstände, wie z.B. Kartons)
  • Kinderwagen
 
(8.) Kann eine Beförderung nach Auftragserteilung durch den Fahrgast und erfolgter Bereitstellung des Fahrzeuges
aus Gründen, die der Fahrgast zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, so ist der durch das Taxameter angezeigte Betrag für die Anfahrt zu erheben.